notepadLiebe Mitgliederinnen und Mitglieder des BSV Kalkar,
in letzter Zeit ist es zu gravierenden Unstimmigkeiten zwischen unserer 1. Geschäftsführerin und den weiteren Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes gekommen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich und gegeben.

Unsere Satzung sagt hierzu folgendes: eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn 10% der Mitglieder dies beim 1. Vorsitzenden beantragen.

Aus diesem Grund wird von Montag, den 16.07.2018, bis Montag, den 06.08.2018, im Schießkeller eine Namensliste ausliegen. Hier können sich alle Mitglieder eintragen, die einen entsprechenden Antrag unterstützen.

mi

 
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     und der Kreis Klever Schützenvereinigung 1952 e. V.

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