Hallo liebe Sportschützen,
da das Land NRW seit heute in der Inzidenz über 35 liegt, gelten für den Trainingsbetrieb im Schießkeller wieder die "3-G-Regeln". Das heißt, wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis mit sich führen und vorzeigen können.
Es tut uns leid die Maßnahmen wieder verschärfen zu müssen, aber uns sind da leider die Hände gebunden.