Hinweiskrankenwagen vom 27.12.2022 - 10:30 Uhr:
Die 2G+ Regel gilt nur für das Training, nicht für den Besuch des Schießkellers.

Aufgrund der aktuellen Coronaverordnung in NRW gilt ab sofort im Schießkeller die 2G+ Regel. Das bedeutet Geimpft oder Genesen und zusätzlich ein Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) sind für das Training Voraussetzung.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf und ist einzuhalten, sowie durch die leitenden Personen zu kontrollieren.

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