Update vom 25.11.21: Regelung für Personen, die nicht geimpft werden dürfen verdeutlicht
Liebe Schützenfamilie,
ab Mittwoch, den 24.11.2021 gelten in Nordrhein-Westfalen neue, verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. Auch wir vom BSV Kalkar werden diese Regeln selbstverständlich umsetzen und befolgen.
Generell gilt für alle Veranstaltungen (unabhängig ob diese in Innenräumen oder im Freien stattfinden) die sogenannte "2G-Regel", d.h. die Teilnehmer müssen vollständig geimpft oder nachweislich genesen sein.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Personen bis einschließlich 15 Jahre
- Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen müssen hierüber ein maximal sechs Wochen altes Attest mitführen und zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Personen, die nicht geimpft werden dürfen, müssen ein Attest mit sich führen. Es gibt befristete und unbefristete Atteste.
Hierbei ist zu beachten, dass ein unbefristetes Attest maximal 6 Wochen nach seinem Ablaufdatum als Nachweis gültig ist. Beispiel: Ablaufdatum des Attestes 01.11.2021, gültig als Nachweis bis 13.12.2021
Unbefristete Atteste bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Kontrolle der sogenannten Immunisierung (geimpft oder genesen) ist durch die für die jeweilige Veranstaltung verantwortliche Person durchzuführen.
Das sind im Falle des BSV Kalkar u.a. die Schießmeister, Bogenschießmeister, Chorleiter und Versammlungsleiter. Diese Personengruppen werden hiermit ausdrücklich vom geschäftsführenden Vorstand für die Kontrollen benannt.
Digitale Immunisierungsnachweise können durch die "CovPassCheck-App" überprüft werden.
Weiterhin gilt in Innenräumen die Maskenpflicht.
Masken dürfen nur an festen Sitzplätzen, zur Einnahme von Speisen und Getränken, sowie bei der Ausübung von Sportaktivitäten abgelegt werden.
In den Außenbereichen müssen Masken dort getragen werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ein Beispiel hierfür sind bei uns im BSV Kalkar die Schießmeister unserer Bogenschützen während der Einweisung oder Anleitung eines Trainingsteilnehmers.
Diese Maßnahmen sind zwingend anzuwenden. Personen, die sich der Kontrolle widersetzen, oder die 2G-Regeln nicht erfüllen sind von der Veranstaltung auszuschließen, bzw. des Platzes zu verweisen.
Wir appellieren hier noch mal nachdrücklich an alle Mitglieder:
Haltet Euch bitte in Eurem eigenen Interesse an diese Regeln, sie dienen Eurem Schutz und dem Schutz anderer Menschen.
Der geschäftsführende Vorstand behält sich jederzeit Kontrollen der Einhaltung dieser Regeln vor, welche wir auch an die Stadt Kalkar/Ordnungsamt kommunizieren, sodass auch von offizieller Seite Kontrollen nicht ausgeschlossen werden können.
Leider lässt die aktuelle Corona-Lage keinen Raum mehr für freizügigere Schutzmaßnahmen. Wir bedauern das genauso wie alle anderen betroffenen Mitglieder und hoffen diese Regeln schnell wieder lockern zu können. Bis dahin bleibt gesund und gebt aufeinander acht.
Der Vorstand