Aufgrund der aktuellen Coronaverordnung in NRW gilt nach wie vor im Schießkeller (nur für das Training, nicht für den Besuch des Schießkellers) die 2G+ Regel. Das bedeutet Geimpft oder Genesen und zusätzlich ein Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) sind für das Training Voraussetzung. Das gilt auch für 16- und 17-jahrige Personen.
Neu ist folgende Ausnahme: Geboostete Personen brauchen keinen zusätzlichen Test vorweisen.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf und ist einzuhalten, sowie durch die leitenden Personen zu kontrollieren.
2G+ im Schießkeller - Nicht für geboostete Personen
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- Geschrieben von: mh