krankenwagenEs gibt mal wieder Änderungen/Neuerungen der Coronaschutzverordnung in NRW. Diese betreffen vor allem unseren Schützennachwuchs:

  • Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sind den immunisierten Personen gleichgestellt (dies war ursprünglich bis zum 16.01.2022 begrenzt, und ist danach "ausgelaufen"). Sie brauchen demnach bei einer 2G+ Regelung lediglich einen gültigen negativen Schnelltest nachweisen.
  • Schüler ab 18 Jahren sind jetzt auch getesteten Personen gleichgestellt. Sie benötigen lediglich eine gültige Schulbescheinigung. Dies galt bislang nur für Schüler bis einschließlich 17 Jahren.

Diese Regelungen haben ab sofort Gültigkeit für alle Abteilungen des BSV Kalkar, die zuständigen Verantwortlichen kontrollieren weiterhin die Einhaltung der Regeln.

Der Vorstand

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