| Bogensport startet wieder auf dem Aussengelände Auch die Bogensportabteilung des BSV Kalkar hat ein Hygienekonzept erarbeitet und die Genehmigung der Stadt Kalkar für den Trainingsbetrieb erhalten. Daher startet das Bogentraining wieder am
Donnerstag, den 28. Mai 2020 um 17:30 Uhr. Wie schon vorher beim Luftgewehrtraining beschrieben, gelten auch hier strenge Regeln und die Kontrolle durch die Stadt Kalkar ist jederzeit möglich. Daher bitten wir euch, haltet die Bestimmungen ein auch wenn es manchmal schwer fällt. Die Hygienevorschriften für den Bogensport sind unten in dieser Email verfügbar. Wir wünschen euch "Alles ins Gold!" und bleibt gesund. Gemeinsam werden wir Corona besiegen. Der Vorstand Hygienekonzept BSV Kalkar-Bogensport Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb auf der Bogensportanlage des Bürgerschützenverein Kalkar 1953 e.V.
Stand 20. Mai 2020 Inhaltsverzeichnis
Präambel 1. Allgemeine Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb 2. Vor der Trainingseinheit 3. Während der Trainingseinheit 4. Nach der Trainingseinheit
Präambel
Das folgende Hygienekonzept regelt den Trainingsbetrieb auf der Bogensportanlage des Bürgerschützenverein Kalkar 1953 e.V. (im Folgenden kurz Bogenplatz genannt) ab dem 20.05.2020 aus Anlass der Corona-Pandemie und der Freigabe der öffentlichen Sportanlagen für den Breiten- und Freizeitsport durch § 9 Abs. 1 und 4 CoronaSchutzVO in der Fassung vom 11.05.2020. § 9 Abs. (1) Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb. § 9 Abs. (4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt. Bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Person zulässig. Die in diesem Hygienekonzept genannten Personen- und Aufgabenbezeichnungen werden der Einfachheit halber in der männlichen Form genannt, beziehen aber weibliche Personen ausdrücklich mit ein.
Die Bogensportler des BSV Kalkar 1953 e.V. werden im Folgenden kurz Bogenschützen genannt. Dieses Hygienekonzept tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. 1. Allgemeine Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb 1.1. Die Einweisung der verantwortlichen Aufsichtspersonen in dieses Hygienekonzept ist erfolgt. Die Bogenschützen bringen ausreichend Hinweisschilder auf dem Bogenplatz an. 1.2. Dieses Hygienekonzept regelt, wer für die Desinfektion und Reinigung der genutzten Anlage und Gegenstände zuständig ist. 1.3. Der Bogenplatz wird von den Bogenschützen in Eigenregie gereinigt. 1.4. Die Bogenschützen stellen die folgende Hygieneausrüstung in ausreichender Zahl zur Verfügung: - Flächenreinigungsmittel - Handdesinfektionsmittel mit Spendern - Papierhandtücher zur Flächendesinfektion der Anlagen und Gegenstände des Bogenplatzes - Einmalhandschuhe 1.5. Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz ist von den sich auf dem Bogenplatz befindlichen Bogenschützen zu besorgen. 1.6. Die Erste-Hilfe-Ausstattung des Bogenplatzes ist auf Vollzähligkeit überprüft und, falls nötig, um Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe erweitert. 1.7. Die Personenzahl während des Trainings auf dem Bogenplatz wird auf 2 pro Schießbahn (1 aktiver und 1 wartender Bogenschütze), sowie 3 Aufsichtspersonen begrenzt. 1.8. Die Anzahl der nutzbaren Schießbahnen auf dem Bogenplatz beträgt 8. Diese sind baubedingt mehr als 1,5 Meter voneinander entfernt, werden jedoch auch optisch gekennzeichnet, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den trainierenden Schützen zu gewährleisten. Zusammen mit den verantwortlichen Schießaufsichten dürfen sich somit maximal 19 Personen auf dem Schießstand aufhalten. 1.9. Die Reihenfolge der Trainingseinheiten ergibt sich aus der Reihenfolge des Eintreffens der Bogenschützen auf dem Bogenplatz. 1.10. Anwesenheitslisten für die Trainingseinheiten sind von den verantwortlichen Bogenschützen vorbereitet, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Jeder Anwesende muss sich darin eintragen. 1.11. Gästen und Zuschauern ist der Zutritt zum Bogenplatz nicht gestattet. Auf eine Unterweisung von Neuzugängen und Ungeübten muss aufgrund des zwingend einzuhaltenden Abstandes zwischen Schießaufsicht zum Bogenschützen verzichtet werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen durch eine erwachsene Person begleitet werden. Die Begleitperson darf sich nur in der Wartezone aufhalten. 1.12. Die Ordnungsgemäße Durchführung des Trainings wird durch verantwortliche Schießleiter auf dem Bogenplatz kontrolliert. Die Einhaltung des Hygienekonzepts in der Wartezone, sowie die Kontrolle des Ein- und Ausgangs wird durch eine verantwortliche Aufsichtsperson kontrolliert. 1.13. Die Trainingszeiten sind wie folgt: - Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche ab 15 Jahre Donnerstag 17.30 – 19.30 Uhr - Erwachsene ab 18 Jahre Donnerstag 19.30 – 22.00 Uhr
2. Vor der Trainingseinheit 2.1. Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist der betreffenden Person der Zugang zum Bogenplatz, die Durchführung des Trainings, die Schießaufsicht sowie die Aufsicht der Wartezone untersagt. Eine Information an den 1. Vorsitzenden des BSV Kalkar muss umgehend erfolgen, um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können. 2.2. Jeder Teilnehmende an den Trainingseinheiten muss folgende Voraussetzungen erfüllen und diese vor Beginn der Trainingseinheit bestätigen: - Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheits-symptome - Es bestand für mindestens 2 Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person - Es erfolgte für mindestens 2 Wochen kein Aufenthalt in einem besonders vom Corona-Virus betroffenen Gebiet - Vor und nach dem Training muss ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Während des eigentlichen Schießens darf dieser abgelegt werden. - Die Hygienemaßnahmen (Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten. 2.3. Der Zutritt und das Verlassen des Bogenplatzes erfolgt ausschließlich über den Sportplatz. Eingang und Ausgang werden entsprechend einer Einbahnregelung gekennzeichnet. 2.4. Der Zutritt zum Bogenplatz erfolgt - Nacheinander - Ohne Warteschlangen - Mit geeignetem Mund-Nasen-Schutz - Unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern 2.5. Die Trainingsteilnehmer wurden auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen und Hygienevorschriften hingewiesen. 2.6. Jeder Anwesende trägt sich in die bereitgestellte Anwesenheitsliste ein. 2.7. Die Trainingsteilnehmer reisen individuell zum Schießkeller an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet. 2.8. Zum Training benötigte Ausrüstung, Waffen und persönliche Gegenstände werden stets in ausreichendem Abstand zu den genannten Gegenständen anderer Trainingsteilnehmer abgelegt. Für die Desinfektion der genannten Gegenstände ist der Trainingsteilnehmer selbst verantwortlich. Die genannten Gegenstände dürfen nicht an andere Trainingsteilnehmer weitergegeben werden. 2.9. Jegliche Körperkontakte, z.B. bei der Begrüßung sind zu unterlassen. 2.10. Die Aufsicht in der Wartezone weist den Anwesenden Personen einen Platz in dieser, unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 Metern, zu. 2.11. Es werden keine Getränke ausgegeben. Von den Teilnehmern mitgebrachte eigene Getränke müssen mit dem Namen des Teilnehmers gekennzeichnet sein. Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist untersagt. 2.12. Während der Corona-Krise werden nur Sportgeräte aus persönlichem Besitz genutzt. Diese dürfen während des Trainings nicht an andere Personen weitergegeben werden. Die Besitzer der Sportgeräte sind für deren Reinigung und Desinfektion selbst verantwortlich.
3. Während der Trainingseinheit 3.1. Der Bogenstand darf von Maximal 1 Bogenschützen je Schießbahn und den verantwortlichen Schießaufsichten betreten werden. 3.2. Der Zutritt zu den Schießbahnen erfolgt mit geeignetem Mund-Nasen-Schutz unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. 3.3. Zum eigentlichen Schießen dürfen die Bogenschützen den Mund-Nasen-Schutz ablegen. 3.4. Die verantwortlichen Schießaufsichten tragen ihren Mund-Nasen-Schutz während ihres gesamten Aufenthalts auf dem Bogenstand. Ihr Platz befindet sich mit mindestens 1, 5 Metern Abstand untereinander und zu den Bogenschützen. 3.5. Die verantwortlichen Schießaufsichten weisen den Bogenschützen ihre Schießbahn zu. 3.6. Nach Beendigung des Schießens desinfiziert jeder Bogenschütze das von ihm genutzte Sportgerät und benutzte Teile der Schießbahn (z.B. Aufbewahrungsrohr für Pfeile). Die bei der Desinfektion benutzten Materialien (z.B. Papierhandtücher, Einweghandschuhe) werden in einem bereitgestellten Abfallbehältnis gesammelt, und nach Beendigung des Trainings unmittelbar der Entsorgung zugeführt. 3.7. Nach erfolgter Desinfektion verlässt der Bogenchütze unverzüglich den Bogenstand unter Beachtung des Mindestabstands zu den anderen Bogenschützen und den Schießaufsichten. 3.8. Das Verlassen des Bogenstandes erfolgt mit geeignetem Mund-Nasen-Schutz.
4. Nach der Trainingseinheit 4.1. Alle Trainingsteilnehmer verlassen den Bogenplatz unmittelbar nach dem Schießen durch den Ausgang zum Fußballplatz. Hierbei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 4.2. Die verantwortliche Schießaufsicht reinigt und desinfiziert seinen Aufenthaltsbereich. 4.3. Die Aufsicht der Wartezone reinigt und desinfiziert die dort vorhandenen Flächen (z.B. Tische, Stühle). 4.4. Die bei der Desinfektion und Reinigung von Bogenstand und Wartezone anfallenden Materialien (z.B. Papierhandtücher, Einweghandschuhe) werden in einem bereitgestellten Abfallbehältnis gesammelt, und nach Ende des Trainings der Entsorgung zugeführt. 4.5. Die letzte auf dem Bogenplatz verbliebende verantwortliche Person verlässt den Bogenplatz über den Ausgang zum Sportplatz. |