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BSV Kalkar Wappen
Bürgerschützenverein
Kalkar 1953 e.V.

 
Hallo ,
Herzlich Willkommen zum Newsletter vom 19.05.2020!

 

Schießtraining beginnt wieder

Liebe Schützenfamilie,

nachdem es in den letzten Wochen eigentlich immer nur um Coronabedingte Absagen ging, kommt hier jetzt mal eine erfreuliche Nachricht – man kann auch sagen, ein Silberstreifen am Corona-Horizont.
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW erlaubt seit dem 11.05.2020 die Öffnung von öffentlichen Sportanlagen für den Breiten- und Freizeitsport.
Das heißt für uns: wir dürfen unseren Schießkeller wieder zu Trainingszwecken nutzen. Hierzu mussten wir beim Ordnungsamt der Stadt Kalkar ein Hygiene-Konzept für den Trainingsbetrieb im Schießkeller einreichen. Dieses ist am 15.05.2020 geschehen, und bereits heute hat nun die Corona-Beauftragte der Stadt Kalkar „Grünes Licht“ zur Trainingsaufnahme gegeben.
Wir werden jetzt den Schießkeller entsprechend ausstatten, und können dann ab

Montag, den 08.06.2020, 18:00 Uhr

den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen.
Die erforderlichen Maßnahmen entnehmt Ihr bitte dem angehängten Hygienekonzept (am Ende der Email). Das ist anfangs viel Information, entspricht aber, bis auf Eigentümlichkeiten aus dem Schießbetrieb, den bereits bekannten Maßnahmen aus dem alltäglichen Leben.
Wir bitten Euch eindringlich, diese Maßnahmen zu beachten und einzuhalten. Mit der Unterschrift auf der Anwesenheitsliste im Schießkeller bestätigt Ihr die Kenntnis und Einhaltung der Maßnahmen. Wir müssen stets damit rechnen, dass diese Maßnahmen auch durch das Ordnungsamt der Stadt Kalkar kontrolliert werden können.
Die Öffnung des Schießkellers für den Trainingsbetrieb ist zwar nur ein kleiner Schritt, aber gleichzeitig auch ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir wünschen Euch weiterhin Gesundheit, und für das Schießtraining „Gut Schuß!“

Der Vorstand

 

Absage Rundenvergleichskämpfe und Herbstfest

Die Rundenvergelichskämpfe der Kreis Klever Schützenvereinigung sind wegen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres eingefroren. Ob sie in diesem oder im nächsten Jahr fortgeführt oder neu begonnen werden, ist noch nicht entschieden.
Auch das Herbstfest der Kreis Klever Schützenvereinigung fällt Covid19 zum Opfer. Die Veranstaltung wurde aus Gründen der Planungssicherheit bereits jetzt schweren Herzens abgesagt.

 

Eine Bitte des Vorstands

Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen, dass alle Entscheidungen und Bewertungen bezüglich Covid19 eine Sache des geschäftsführenden Vorstands sind. Wir stehen in engem Kontakt mit den Vorständen der Kreis Klever Schützenvereinigung, dem Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften, der Stadt Kalkar und dem Land Nordrhein Westfalen. Daher hier noch mal eine ganz klare Aufforderung, Eigeninitiative zu unterlassen. Insbesondere sollten keinen Kommunikationskanäle zu offiziellen Stellen wie der Stadt Kalkar genutzt werden, die nicht von uns genehmigt wurden. Solche Dinge schaden dem Ansehen des Vereins und sind unserer Meinung nach nicht tragbar.
Es geht bei Corona um mehr als um Einzelschicksale, letztendlich halten wir vom geschäftsführenden Vorstand den Kopf vor Gericht für alle Entscheidungen hin.
Alles was direkt oder indirekt mit Covid19 zusammenhängt, darf ausschließlich über den geschäftsführenden Vorstand laufen. Wir bitten dringend darum, dass ihr euch an diese Regeln haltet.
Wir tun alles was in unsere Macht steht, um den Vereinsbetrieb so schnell wie möglich wieder zu normalisieren. Helft uns dabei, Danke!

 

Trauer um Klaus Haartz

Der BSV Kalkar trauert um Klaus Haartz

Unser langjähriges Mitglied und Schützenbruder verstarb am 05. Mai 2020 im Alter von 80 Jahren.
Der BSV Kalkar wird Klaus Haartz stets in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt.

Der Vorstand

 

Hygienekonzept Trainingsbetrieb BSV Kalkar



Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb im Schießkeller des Bürgerschützenverein Kalkar 1953 e.V.

Stand 15. Mai 2020


Inhaltsverzeichnis

 Präambel
1. Allgemeine Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb
2. Vor der Trainingseinheit
3. Während der Trainingseinheit
4. Nach der Trainingseinheit

Präambel

Das folgende Hygienekonzept regelt den Trainingsbetrieb im Schießkeller des Bürgerschützenverein Kalkar 1953 e.V. (im Folgenden kurz BSV Kalkar genannt) ab dem 15.05.2020 aus Anlass der Corona-Pandemie und der Freigabe der öffentlichen Sportanlagen für den Breiten- und Freizeitsport durch § 9 Abs. 1 und 4 CoronaSchutzVO in der Fassung vom 11.05.2020.

§ 9 Abs. (1)  Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb.

§ 9 Abs. (4)  Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt. Bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Person zulässig.

Die in diesem Hygienekonzept genannten Personen- und Aufgabenbezeichnungen werden der Einfachheit halber in der männlichen Form genannt, beziehen aber weibliche Personen ausdrücklich mit ein.

Dieses Hygienekonzept tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

1. Allgemeine Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb
1.1. Die Einweisung der verantwortlichen Aufsichtspersonen in dieses Hygienekonzept ist erfolgt. Der BSV Kalkar bringt ausreichend Hinweisschilder in den Räumlichkeiten des Schießkellers an.
1.2. Dieses Hygienekonzept regelt, wer für die Desinfektion und Reinigung der genutzten Räume und Flächen zuständig ist.
1.3. Der Schießkeller des BSV Kalkar wird vom Verein gereinigt.
1.4. Der BSV Kalkar stellt die folgende Hygieneausrüstung in ausreichender Zahl zur Verfügung:
- Flächenreinigungsmittel
- Handdesinfektionsmittel mit Spendern
- Flüssigseife mit Spendern in den Sanitärräumen
- Papierhandtücher in den Sanitärräumen
- Papierhandtücher zur Flächendesinfektion in den Räumlichkeiten des Luftgewehrschießstandes
- Einmalhandschuhe
1.5. Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz ist von den sich in den Räumlichkeiten des Schießkellers befindlichen Vereinsmitgliedern zu besorgen.
1.6. Die Erste-Hilfe-Ausstattung des Schießkellers ist auf Vollzähligkeit überprüft und, falls nötig, um Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe erweitert.
1.7. Die Personenzahlwährend des Trainings in den Räumlichkeiten des Schießkellers wird auf 1 pro 10 Quadratmeter Fläche begrenzt.
1.8. Die Anzahl der nutzbaren Schießbahnen auf dem Schießstand wird auf 3 begrenzt. Diese werden optisch gekennzeichnet, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den trainierenden Schützen zu gewährleisten.
Zusammen mit der verantwortlichen Schießaufsicht dürfen sich maximal 4 Personen auf dem Schießstand aufhalten.
1.9. Die Reihenfolge der Trainingseinheiten ergibt sich aus der Reihenfolge des Eintreffens der Mitglieder im Schießkeller.
1.10. Anwesenheitslisten für die Trainingseinheiten sind vom BSV Kalkar vorbereitet, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Jeder Anwesende muss sich darin eintragen.
1.11. Gästen und Zuschauern ist der Zutritt zum Schießkeller nicht gestattet. Auf eine Unterweisung von Neuzugängen und Ungeübten muss aufgrund des zwingend einzuhaltenden Abstandes zwischen Schießaufsicht zum Schützen verzichtet werden.
Kinder bis 14 Jahre dürfen durch eine erwachsene Person begleitet werden. Die Begleitperson darf sich nur im Warteraum aufhalten.
1.12. Die Ordnungsgemäße Durchführung des Trainings wird durch einen verantwortlichen Schießleiter auf dem Schießstand kontrolliert.
Die Einhaltung des Hygienekonzepts im Warteraum, sowie die Kontrolle des Ein- und Ausgangs wird durch eine verantwortliche Aufsichtsperson kontrolliert.
1.13. Die Trainingszeiten sind wie folgt:
- Montags, zwischen 18.00 Uhr und 21.00 Uhr
- Freitags, zwischen 16.00 Uhr und 18.30 Uhr (nur Jungschützen)

2. Vor der Trainingseinheit
2.1. Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist der betreffenden Person der Zugang zum Schießkeller, die Durchführung des Trainings, die Schießaufsicht sowie die Aufsicht des Warteraumes untersagt.
Eine Information an den 1. Vorsitzenden des BSV Kalkar muss umgehend erfolgen, um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können.
2.2. Jeder Teilnehmende an den Trainingseinheiten muss folgende Voraussetzungen erfüllen und diese vor Beginn der Trainingseinheit bestätigen:
- Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome
- Es bestand für mindestens 2 Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person
- Es erfolgte für mindestens 2 Wochen kein Aufenthalt in einem besonders vom Corona-Virus betroffenen Gebiet
- Vor und nach dem Training muss ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Während des eigentlichen Schießens darf dieser abgelegt werden.
- Die Hygienemaßnahmen (Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten.
2.3. Der Zutritt zum Schießkeller erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Das Verlassen des Schießkellers erfolgt ausschließlich durch den Ausgang des Warteraums zu den Außenanlagen.
Eingang und Ausgang werden entsprechend einer Einbahnregelung gekennzeichnet.
2.4. Der Zutritt zum Schießkeller erfolgt
- Nacheinander
- Ohne Warteschlangen
- Mit geeignetem Mund-Nasen-Schutz
- Unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
2.5. Die Trainingsteilnehmer wurden auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen und Hygienevorschriften hingewiesen.
2.6. Jeder Anwesende trägt sich in die bereitgestellte Anwesenheitsliste ein.
2.7. Die Trainingsteilnehmer reisen individuell zum Schießkeller an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
2.8. Auch in den Sanitärräumen muss ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen, und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
2.9. Zum Training benötigte Ausrüstung, Waffen und persönliche Gegenstände werden stets in ausreichendem Abstand zu den genannten Gegenständen anderer Trainingsteilnehmer abgelegt. Für die Desinfektion der genannten Gegenstände ist der Trainingsteilnehmer selbst verantwortlich. Die genannten Gegenstände dürfen nicht an andere Trainingsteilnehmer weitergegeben werden.
2.10. Jegliche Körperkontakte, z.B. bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
2.11. Die Aufsicht im Warteraum weist den Anwesenden Personen einen Platz in diesem, unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 Metern, zu.
2.12. Es werden keine Getränke ausgegeben. Von den Teilnehmern mitgebrachte eigene Getränke müssen mit dem Namen des Teilnehmers gekennzeichnet sein. Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist untersagt.
2.13. Vereinseigene Gewehre werden durch die verantwortliche Schießaufsicht gereinigt und desinfiziert. Die Ausgabe der vereinseigenen Gewehre erfolgt ausschließlich durch die verantwortliche Schießaufsicht.

3. Während der Trainingseinheit
3.1. Der Schießstand darf von Maximal 3 Schützen und der verantwortlichen Schießaufsicht betreten werden.
3.2. Der Zutritt zum Schießstand erfolgt mit geeignetem Mund-Nasen-Schutz unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
3.3. Zum eigentlichen Schießen dürfen die Schützen den Mund-Nasen-Schutz ablegen.
3.4. Die verantwortliche Schießaufsicht trägt ihren Mund-Nasen-Schutz während seines gesamten Aufenthalts auf dem Schießstand. Ihr Platz befindet sich auf dem Bürostuhl hinter dem Schreibtisch. Diesen verlässt sie während des Schießens nur im Notfall.
3.5. Die verantwortliche Schießaufsicht weist den Schützen ihre Schießbahn zu.
3.6. Die verantwortliche Schießaufsicht gibt die Schießkarten und Munition an die Schützen aus. Hierbei ist ein Händekontakt möglichst zu vermeiden.
3.7. Eventuelle Schießkleidung wird erst auf dem Schießstand angelegt, und nach Beendigung des Schießens auch dort wieder abgelegt.
3.8. Die Schießdauer ist pro Schützen auf 45 Minuten begrenzt.
3.9. Nach Beendigung des Schießens desinfiziert jeder Schütze die von ihm benutzte Waffe und benutzte Teile der Schießbahn (z.B. Gewehrauflage, Seilzugvorrichtung für Schießkarten). Die bei der Desinfektion benutzten Materialien (z.B. Papierhandtücher, Einweghandschuhe) werden in einem bereitgestellten Abfallbehältnis gesammelt, und nach Beendigung des Trainings unmittelbar der Entsorgung zugeführt.
3.10. Nach erfolgter Desinfektion übergibt der Schütze der verantwortlichen Schießaufsicht seine Schießkarten zur Auswertung und verlässt unverzüglich den Schießstand unter Beachtung des Mindestabstands zu den anderen Schützen.
3.11. Das Verlassen des Schießstandes erfolgt mit geeignetem Mund-Nasen-Schutz.

4. Nach der Trainingseinheit
4.1. Alle Trainingsteilnehmer verlassen den Schießkeller unmittelbar nach dem Schießen durch den Ausgang des Warteraums zu den Außenanlagen. Hierbei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
4.2. Die verantwortliche Schießaufsicht reinigt und desinfiziert seinen Aufenthaltsbereich sowie die vereinseigenen Gewehre.
4.3. Die Aufsicht des Warteraums reinigt und desinfiziert die dort vorhandenen Flächen (z.B. Tische, Stühle).
4.4. Die bei der Desinfektion und Reinigung von Schießstand und Warteraum anfallenden Materialien (z.B. Papierhandtücher, Einweghandschuhe) werden in einem bereitgestellten Abfallbehältnis gesammelt, und nach Ende des Trainings der Entsorgung zugeführt.
4.5. Die verantwortliche Schießaufsicht verlässt den Schießkeller über den Ausgang des Warteraums zu den Außenlagen.
4.6. Die Aufsicht des Warteraums verlässt den Schießkeller über den Haupteingang, um den Schießkeller verschließen zu können.


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